Anwalt für Staatsbürgerschaftsrecht

Erwerb der Staatsangehörigkeit l Anwaltliche Vorprüfung und Orientierung

In wenigen Schritten klären, ob eine anwaltliche Vorabprüfung zur Einbürgerung sinnvoll ist – mit strukturierter Einordnung der Voraussetzungen, möglicher Risiken und des realistischen weiteren Vorgehens.
Rechtsanwalt für Einbürgerung

Deutsche Staatsbürgerschaft & Einbürgerung | Erst-Check

Die Einbürgerung eröffnet dauerhafte Rechte und rechtliche Sicherheit. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, lässt sich jedoch nicht allein anhand allgemeiner Informationen beurteilen. Individuelle Faktoren können rechtlich unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Entscheidend ist daher eine erste strukturierte Einordnung der persönlichen Ausgangslage. Der nachfolgende Erstcheck dient dazu, zentrale Voraussetzungen systematisch zu erfassen und eine erste Orientierung zu ermöglichen, bevor weitere Schritte erwogen werden.

Warum diese Frage?
Die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz setzt grundsätzlich einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Maßgeblich ist dabei der tatsächliche Lebensmittelpunkt, nicht nur eine formale Meldung.

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich häufig, dass der rechtliche Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts enger verstanden wird, als viele Betroffene annehmen.

Warum diese Frage?
Die Aufenthaltsdauer ist der zentrale gesetzliche Anknüpfungspunkt für die Einbürgerung. Grundsätzlich ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren erforderlich.

Hinweis:
Die frühere Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren aufgrund besonderer Integrationsleistungen („Turbo-Einbürgerung“) besteht derzeit nicht mehr als Regelfall. Ob verkürzte Fristen im Einzelfall dennoch in Betracht kommen, ist rechtlich genau zu prüfen.

Gerade bei Statuswechseln oder Auslandsaufenthalten wird häufig überschätzt, welche Zeiten tatsächlich angerechnet werden.

Warum diese Frage?
Nicht jeder Aufenthaltstitel erlaubt eine Einbürgerung. Entscheidend ist, ob der Aufenthalt rechtlich auf Dauer angelegt ist oder zumindest eine verfestigte Perspektive besteht.

In der Praxis zeigt sich, dass formell gültige Aufenthaltstitel nicht automatisch einbürgerungsfähig sind.

Warum diese Frage?
Für eine Einbürgerung sind sowohl ausreichende Deutschkenntnisse als auch grundlegende Integrationsnachweise erforderlich. Beide Voraussetzungen müssen vorliegen.

Sprachkenntnisse:
In der Regel wird das Sprachniveau B1 verlangt. Anerkannt werden häufig Zertifikate wie z. B. telc B1, Goethe-Zertifikat B1 oder gleichwertige staatlich anerkannte Nachweise.

Integration:
Zusätzlich ist regelmäßig ein Integrationsnachweis erforderlich, etwa durch den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses oder eines gleichwertigen Nachweises.

In der Praxis besteht häufig Klärungsbedarf, ob vorhandene Nachweise ausreichen oder ob zusätzliche Anforderungen gestellt werden.

Warum diese Frage?
Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen können eine Einbürgerung ausschließen oder zu Sperrfristen führen. Maßgeblich sind Art, Zeitpunkt und Höhe der Strafe.

Entscheidend ist selten allein das „Ob“, sondern die rechtliche Einordnung des Einzelfalls.

Warum diese Frage?
Viele Einbürgerungsverfahren scheitern nicht an den Grundvoraussetzungen, sondern an Details, die erst bei genauer rechtlicher Prüfung sichtbar werden.

Der tatsächliche Beratungsbedarf liegt häufig an diesen Schnittstellen.

Anwaltliche Einzelfallprüfung beantragen

Wenn Sie eine anwaltliche Einzelfallprüfung wünschen, können Sie im nächsten Schritt die kostenpflichtige rechtliche Prüfung beantragen. Nach Eingang Ihrer Anfrage erfolgt zunächst eine kurze Annahmeprüfung; eine Zahlung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Bei Annahme erhalten Sie eine separate Zahlungsaufforderung.

→ Anwaltliche Einzelfallprüfung anfragen (€249)

Der Weg zur Einbürgerung | Ablauf in drei Schritten

Schritt 1: Vorprüfung Ihrer Angaben
Auf Grundlage Ihrer Angaben erfolgt zunächst eine kurze anwaltliche Vorprüfung. Dabei wird eingeordnet, ob Ihr Anliegen grundsätzlich in den Rahmen einer individuellen rechtlichen Einzelfallprüfung fällt.

Schritt 2: Beauftragung der anwaltlichen Einzelfallprüfung
Sofern eine weitergehende rechtliche Prüfung sinnvoll erscheint, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das festgelegte Honorar. Die anwaltliche Einzelfallprüfung erfolgt erst nach Zahlungseingang.

Schritt 3: Strukturierte rechtliche Einordnung und Vorgehen
Auf Basis der Prüfung erhalten Sie eine strukturierte rechtliche Einschätzung Ihrer Ausgangslage, einschließlich der maßgeblichen Voraussetzungen, möglicher Risiken und des realistischen weiteren Vorgehens. 

Deutsche Staatsbürgerschaft & Einbürgerung | Anwaltliche Leistungen im Überblick

Rechtliche Vorabprüfung

249
  • Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 8–12 StAG)
  • Auswertung der Unterlagen, Aufenthaltstitel und persönlichen Umstände
  • Schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten mit Handlungsempfehlung

Vertretung im Einbürgerungsverfahren

HONORAR AUF ANFRAGE
  • Nach erfolgter Vorabprüfung
  • Zusammenstellung der Antragsdokumente und Antragseinlegung
  • Kommunikation mit der zuständigen Behörde bei Verzögerungen
Anwaltliche Einzelfallprüfung anfragen

Nach Absenden Ihrer Anfrage erfolgt zunächst eine kurze anwaltliche Vorprüfung. Eine Zahlung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Sofern eine individuelle rechtliche Einzelfallprüfung sinnvoll erscheint und übernommen werden kann, vereinbaren wir im nächsten Schritt eine Honorarvereinbarung.

Bitte geben Sie an, welche Punkte auf Ihre Situation zutreffen könnten (Mehrfachauswahl möglich):
Über die Kanzlei
ALDAG LEGAL bietet umfassende Beratung im Aufenthaltsrecht, Internationalen Privatrecht und Global Mobility. Die Kanzlei begleitet Mandanten durch Visumverfahren und vertritt in privatrechtlichen Angelegenheiten mit und ohne Auslandsbezug.
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