Anwalt für Blaue Karte EU & Fachkräfteeinwanderung
Rechtsanwalt
Die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfordern sorgfältige Prüfung. ALDAG LEGAL übernimmt die vollständige Abwicklung des Antragsverfahrens und sorgt für einen reibungslosen Prozess – von der initialen Prüfung bis zur Erteilung des Visums.
Die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfordern sorgfältige Prüfung. ALDAG LEGAL übernimmt die vollständige Abwicklung des Antragsverfahrens und sorgt für einen reibungslosen Prozess – von der initialen Prüfung bis zur Erteilung des Visums.
Beratung zur BLAUEN KARTE EU deckt alle unternehmensrelevanten Aspekte ab – von der Prüfung akademischer Qualifikationen und Gehaltsgrenzen über den Antragsprozess bis hin zur Familienzusammenführung.
Sollte die Blaue Karte EU nicht infrage kommen, evaluiert die Kanzlei für Ihre Fachkraft die Optionen für ein alternatives FACHKRÄFTEVISUM. So stellen wir eine zeitnahe Einreise und ein erfolgreiches Onboarding sicher.
Schritt 1: Analyse & Vorbereitung
Eine solide Vorbereitung ist die Basis für ein schnelles Verfahren. Zunächst wird detailliert das Arbeitsplatzangebot und die Qualifikationen des Mitarbeiters geprüft, um die rechtlichen Voraussetzungen sicherzustellen. Anschließend erhalten Sie eine klare Checkliste aller benötigten Unterlagen und ALDAG LEGAL steht Ihnen im gesamten Vorbereitungsprozess als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Schritt 2: Antragstellung
Nach Vorliegen aller Unterlagen übernimmt die Kanzlei den gesamten administrativen Prozess, füllt alle offiziellen Antragsformulare für Ihre Fachkraft professionell aus, stellt die Dokumente zu einem vollständigen und überzeugenden Antrag zusammen und reicht diese in Ihrem Namen bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Botschaft ein.
Schritt 3: Behördenkommunikation & Erteilung
Nach der Einreichung können Sie den Prozess vollständig an uns übergeben. Die Kanzlei agiert als Ansprechpartner und übernimmt die Kommunikation, inklusive der Klärung von Rückfragen. ALDAG LEGAL begleitet das Verfahren proaktiv, bis die Blaue Karte für Ihren Mitarbeiter erteilt wird.
Für das Jahr 2025 beträgt die Mindestgehaltsgrenze für die Blaue Karte EU 48.300 € brutto pro Jahr für reguläre Berufe. Für sogenannte Mangelberufe (z.B. IT-Fachkräfte, Ingenieure, Ärzte) sowie für Berufseinsteiger (bis zu 3 Jahre nach Hochschulabschluss) gilt eine reduzierte Gehaltsgrenze von 43.759,80 €. Diese Grenzen werden jährlich angepasst. Ein zentraler Teil unserer Dienstleistung ist die rechtssichere Prüfung des Arbeitsvertrags, um die Einhaltung der exakten und aktuellen Vorgaben für einen erfolgreichen Antrag sicherzustellen.
Ja, die Blaue Karte EU bietet privilegierte Bedingungen für die Familienzusammenführung. Ehepartner und minderjährige Kinder können problemlos mit nach Deutschland ziehen. Ein entscheidender Vorteil für die Mitarbeiterbindung ist, dass der Ehepartner sofort eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhält. Wir können die Anträge für den Familiennachzug parallel zum Antrag auf die Blaue Karte stellen, um den gesamten Relocation-Prozess für die Familie zu koordinieren und zu beschleunigen.
Nein, für die Erteilung der Blauen Karte EU sind keine Deutschkenntnisse erforderlich. Dies ist ein entscheidender Vorteil bei der Anwerbung internationaler Talente, insbesondere in der IT- und Technologiebranche, wo Englisch oft die Arbeitssprache ist. Für eine schnellere Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind Deutschkenntnisse später von Vorteil, für die initiale Einreise und Arbeitsaufnahme der Fachkraft spielen sie jedoch keine Rolle.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach zuständiger Botschaft oder Ausländerbehörde und können von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Die häufigste Ursache für Verzögerungen sind unvollständige oder fehlerhaft aufbereitete Antragsunterlagen. Unser primäres Ziel ist es daher, von Beginn an einen vollständigen und professionell vorbereiteten Antrag einzureichen. Dies minimiert das Risiko von Rückfragen und vermeidet unnötige Verzögerungen, was Ihnen Planungssicherheit für den Starttermin Ihres neuen Mitarbeiters gibt.
Ja, die Anerkennung des Hochschulabschlusses ist ein kritischer Punkt im Verfahren. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Diese Prüfung erfolgt über die offizielle Anabin-Datenbank. Ist der Abschluss oder die Hochschule dort nicht positiv bewertet, kann eine gesonderte „Zeugnisbewertung“ durch die ZAB erforderlich werden. Die korrekte Überprüfung dieser Voraussetzung vor der Antragstellung ist essenziell, um eine Ablehnung des Antrags und damit verbundene Verzögerungen im Onboarding-Prozess zu vermeiden. Diese Prüfung ist ein Kernbestandteil unserer Dienstleistung.
Ja. Dies ist eine wesentliche Neuerung durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die den Talentpool für Unternehmen erheblich erweitert. Eine Sonderregelung ermöglicht es IT-Spezialisten, auch ohne formales Studium eine Blaue Karte EU zu erhalten, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
Berufserfahrung: Nachweis von mindestens drei Jahren relevanter Berufserfahrung auf Hochschulniveau, die innerhalb der letzten sieben Jahre erworben wurde.
Arbeitsplatzangebot: Ein konkretes Jobangebot in Deutschland im IT-Sektor.
Mindestgehalt: Das Gehalt muss der reduzierten Gehaltsgrenze für Mangelberufe entsprechen.
Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass in der IT-Branche praktische Erfahrung oft einem akademischen Abschluss gleichwertig ist. Der Nachweis, dass die Berufserfahrung das geforderte akademische Niveau erreicht, ist der kritischste Teil des Antrags und erfordert eine sorgfältige Dokumentation. Wir unterstützen Sie und Ihre Kandidaten dabei, die Qualifikationen für die Behörden überzeugend darzulegen.