Eheverträge mit internationalem Bezug werfen frühzeitig Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der rechtlichen Zuordnung von Vermögenswerten auf, die ohne bewusste Gestaltung automatisch beantwortet werden. Die rechtliche Ersteinschätzung dient dazu, diese Ausgangslage strukturiert einzuordnen.
Eheverträge mit internationalem Bezug werfen frühzeitig Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der rechtlichen Zuordnung von Vermögenswerten auf, die ohne bewusste Gestaltung automatisch beantwortet werden. Die rechtliche Ersteinschätzung dient dazu, diese Ausgangslage strukturiert einzuordnen.
Die rechtliche Beurteilung grenzüberschreitender Eheverhältnisse erfordert eine sorgfältige Analyse der einschlägigen Regelungen des deutschen, europäischen und internationalen Privatrechts. Die Ersteinschätzung schafft Klarheit über den maßgeblichen rechtlichen Rahmen und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung als auch Risiken für die Zukunft auf.
Internationale Konstellationen bergen rechtliche Risiken, die zunächst nicht sichtbar sind, sich jedoch später erheblich auf Durchsetzbarkeit, Vermögenszuordnung oder Zuständigkeiten auswirken können. Die rechtliche Ersteinschätzung bildet eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen und schafft so eine solide Entscheidungsgrundlage für die Absicherung einer Eheschließung.
Schritt 1: Beauftragung & Datenerfassung
Sie beauftragen die rechtliche Ersteinschätzung und übermitteln die für die Prüfung erforderlichen Angaben zu Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Situation sowie zum internationalen Bezug. Die Datenerfassung erfolgt strukturiert über ein Online-Formular.
Schritt 2: Anwaltliche Prüfung
Auf Grundlage Ihrer Angaben prüfen wir die Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit sowie die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags mit Auslandsbezug. Die Prüfung erfolgt ohne Gespräch, konzentriert und fallbezogen.
Schritt 3: Rechtliche Einordnung und nächste Schritte
Sie erhalten eine klare anwaltliche Einordnung Ihrer Situation, einschließlich einer Einschätzung, ob und in welcher Form ein internationaler Ehevertrag sinnvoll strukturiert werden kann. Sofern erforderlich, wird ein weiterer Beratungsschritt empfohlen.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus und schließen Sie die Beauftragung ab.
Die Angaben dienen ausschließlich der anwaltlichen Prüfung Ihrer Situation. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine rechtliche Einordnung per E-Mail.
Nach der Beauftragung erfassen Sie die relevanten Angaben über ein strukturiertes Online-Formular. Auf dieser Grundlage erfolgt eine anwaltliche Prüfung der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der möglichen vertraglichen Gestaltung.
Nein. Die Ersteinschätzung dient der rechtlichen Einordnung und Entscheidungsgrundlage. Ein Vertragsentwurf erfolgt erst im nächsten Schritt nach gesonderter Beauftragung.
Ein Gespräch ist nicht Bestandteil der Ersteinschätzung. Ein weiterer Beratungstermin wird nur empfohlen, wenn dies rechtlich sinnvoll ist.
Ja. Die rechtliche Einordnung ist sowohl vor als auch nach Eheschließung möglich, sofern ein internationaler Bezug besteht.
Ja. Soweit erforderlich, werden ausländische Rechtsordnungen einbezogen oder eine Abstimmung mit ausländischen Rechtsberaten unseres internationalen Anwaltsnetzwerks empfohlen.