Geschäftsreise Compliance in Deutschland | Risiko-Prüfung

Viele Unternehmen unterschätzen die strenge rechtliche Grenze zwischen erlaubter Geschäftsreisetätigkeit und produktiver Arbeit in Deutschland. Insbesondere für Nicht-EU-Bürger können Tätigkeiten wie Installationen, Kundenschulungen oder Projektmanagement ohne Genehmigung als illegale Arbeit gewertet werden. Unser Tool gibt erste Hinweise, was die Geschäftsreise Compliance aufenthaltsrechtlich erfordert.

Die Entsendung von Mitarbeitern, die Drittstaatsangehörige sind, für kurzfristige Einsätze nach Deutschland erfordert eine genaue Beachtung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts. Die rechtliche Abgrenzung zwischen zulässigen Geschäftsreisetätigkeiten und unerlaubter ‚Erwerbstätigkeit‘ ist ein schmaler Grat und wird streng geahndet. Risikoreiche Tätigkeiten erfordern oft ein spezielles Visum (z.B. ein Vander-Elst-Visum, ein Schengen-Visum mit Gestattung der Erwerbstätigkeit) oder Meldepflichten gemäß der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie.

Unternehmen müssen im Voraus drei zentrale Fragen prüfen:

  1. Benötigt der Mitarbeiter allein aufgrund seiner Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise?
  2. Ist die geplante Tätigkeit durch die Visumfreiheit oder ein Standard-Geschäftsvisum abgedeckt?
  3. Wenn es sich um genehmigungspflichte ‘Ewerbstätigkeit‘ handelt, was ist der korrekte rechtliche Weg?

1. Wird ein Visum für die Einreise benötigt?


2. Ist die geplante Tätigkeit abgedeckt?


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