Geschäftsreise Compliance in Deutschland | Risiko-Prüfung
Viele Unternehmen unterschätzen die strenge rechtliche Grenze zwischen erlaubter Geschäftsreisetätigkeit und produktiver Arbeit in Deutschland. Insbesondere für Nicht-EU-Bürger können Tätigkeiten wie Installationen, Kundenschulungen oder Projektmanagement ohne Genehmigung als illegale Arbeit gewertet werden. Unser Tool gibt erste Hinweise, was die Geschäftsreise Compliance aufenthaltsrechtlich erfordert.
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Die Entsendung von Mitarbeitern, die Drittstaatsangehörige sind, für kurzfristige Einsätze nach Deutschland erfordert eine genaue Beachtung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts. Die rechtliche Abgrenzung zwischen zulässigen Geschäftsreisetätigkeiten und unerlaubter ‚Erwerbstätigkeit‘ ist ein schmaler Grat und wird streng geahndet. Risikoreiche Tätigkeiten erfordern oft ein spezielles Visum (z.B. ein Vander-Elst-Visum, ein Schengen-Visum mit Gestattung der Erwerbstätigkeit) oder Meldepflichten gemäß der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie.
Unternehmen müssen im Voraus drei zentrale Fragen prüfen:
- Benötigt der Mitarbeiter allein aufgrund seiner Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise?
- Ist die geplante Tätigkeit durch die Visumfreiheit oder ein Standard-Geschäftsvisum abgedeckt?
Wenn es sich um genehmigungspflichte ‘Ewerbstätigkeit‘ handelt, was ist der korrekte rechtliche Weg?
