Kanzlei für Aufenthaltsrecht und Arbeitsmigration

Rechtsberatung für alle deutschen Visa- und Aufenthaltsverfahren – Arbeit, Studium, Familiennachzug und Niederlassung.

Kanzlei für Aufenthaltsrecht und Einwanderung

Aufenthaltsrecht | Anwaltliche Beratung & Vertretung

Meine Kanzlei berät und vertritt Mandanten deutschland- und weltweit in nicht-humanitären aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten – von der ersten Orientierung über die Auswahl des passenden Aufenthaltstitels bis hin zur Einreise, Verlängerung und temporären Niederlassung. Mandanten erhalten eine  verlässliche Einschätzung ihrer Möglichkeiten, Unterstützung bei der Zusammenstellung aller Unterlagen sowie eine rechtssichere Begleitung.

Meine Kanzlei berät und vertritt Mandanten deutschland- und weltweit in nicht-humanitären aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten – von der ersten Orientierung über die Auswahl des passenden Aufenthaltstitels bis hin zur Einreise, Verlängerung und temporären Niederlassung. Mandanten erhalten eine  verlässliche Einschätzung ihrer Möglichkeiten, Unterstützung bei der Zusammenstellung aller Unterlagen sowie eine rechtssichere Begleitung.

Meine Beratung und Vertretung für KURZZEITAUFENTHALTE umfasst Aufenthalte von bis zu 90 Tagen – von visumfreier Einreise über Schengen-Visa (C-Visum) bis hin zu geschäftlichen oder privaten Aufenthalten. Mandanten erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Dokumente erforderlich sind und wie sich typische Ablehnungsrisiken vermeiden lassen, um die Einreise nach Deutschland möglichst reibungslos und schnell zu gestalten.

Die Beratung und Vertretung für LANGZEITAUFENTHALTE umfasst alle Arten von Visumverfahren für Arbeit, Bildung, Unternehmensgründung, Jobsuche und Familiennachzug. Ich begleite Mandanten bei der Wahl des passenden Aufenthaltstitels, der Vorbereitung aller Unterlagen sowie der Kommunikation mit Auslandsvertretungen und Behörden – von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Aufenthaltsrecht | Angebote & Honorar

Visum-Eignungsprüfung

249
  • Schriftliches Gutachten zu Visumoptionen​
  • Individuelle Erstellung durch Rechtsanwalt​
  • Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen​

Antragsservice

HONORAR AUF ANFRAGE
  • Verfahrensvertretung in Vollmacht
  • Zusammenstellung der Antragsdokumente
  • Kommunikation mit Auslandsvertretung und/oder Ausländerbehörde
KONTAKT

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre Situation unverbindlich schildern? Ich melde mich persönlich mit einer Ersteinschätzung – meist innerhalb von 24 Stunden.

Aufenthaltsrecht | FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Aufenthalt & einwanderung

Dies hängt ausschließlich von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Im Detail können Sie hier mehr zur visumfreien Einreise lesen. Es gibt fünf zu unterscheidende Gruppen:

  1. EU-/EWR-Bürger und Schweizer: Sie genießen volle Freizügigkeit und benötigen kein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

  2. Privilegierte Staatsangehörige (§ 41 Abs. 1 AufenthV): Bürger aus Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, dem Vereinigten Königreich und den USA können visumfrei für einen Kurzaufenthalt einreisen und jeden Aufenthaltstitel (auch zur Arbeit) nach der Einreise beantragen. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

  3. Weitere privilegierte Staatsangehörige (§ 41 Abs. 2 AufenthV): Bürger aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können ebenfalls visumfrei für einen Kurzaufenthalt einreisen, jedoch nur bestimmte Aufenthaltstitel (z.B. für ein Studium) nach der Einreise beantragen. Für eine Arbeitsaufnahme ist in der Regel ein vorheriges Visumverfahren aus dem Ausland erforderlich.

  4. Staatsangehörige in Annex II der EU Visum-VO
    Staatsangehörige von Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südkorea, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, SAR Hongkong, SAR Macau können zwar visumfrei einreisen, jedoch nur für einen Kurzaufenthalt. In der Regel können Sie im Inland nicht zu einem langfristigen Aufenthaltstitel ohne Aus- und Wiedereinreise übergehen.

  5. Alle anderen Staatsangehörigen: Sie müssen zwingend vor der Einreise nach Deutschland das korrekte nationale Visum (Typ D) für jeden längerfristigen Zweck (wie Arbeit oder Studium) oder ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt (Typ C) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Für qualifizierte Fachkräfte sind die beiden Hauptwege die Blaue Karte EU und das Visum für Fachkräfte (§ 18b AufenthG). Die Blaue Karte EU wird oft bevorzugt, da sie in der Regel einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis und flexiblere Regeln für den Familiennachzug bietet. Die beste Wahl hängt von Ihrer spezifischen Qualifikation, Ihrem Beruf und Ihrem Gehalt ab. Wir analysieren Ihr Profil, um den für Sie vorteilhaftesten und schnellsten Weg zu ermitteln. Lesen Sie hier mehr zur Blauen Karte EU.

Im Regelfall ja, aber unter Umständen mit zeitlicher Verzögerung. Der Familiennachzug ist ein zentrales Element des deutschen Aufenthaltsrechts für Inhaber von Aufenthaltstiteln zu Erwerbszwecken. Inhaber von Arbeitsvisa wie der Blauen Karte EU können ihren Ehepartner und ihre minderjährigen Kinder mitbringen. Ein wesentlicher Vorteil, insbesondere bei der Blauen Karte, ist, dass der Ehepartner eine sofortige und uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhält. Wir können alle Anträge der Familie gebündelt bearbeiten, um einen reibungslosen Übergang für alle zu gewährleisten. Mehr zu dem Thema können Sie hier lesen.

Das deutsche Aufenthaltsrecht ist komplex und kleine Fehler im Antrag können zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Als Ihr Anwalt stelle ich sicher, dass Sie von Anfang an den richtigen rechtlichen Weg wählen, Ihre Unterlagen perfekt aufbereitet sind und die Kommunikation mit den Behörden professionell abläuft. Das minimiert Risiken, spart Ihnen wertvolle Zeit und gibt Ihnen Planungssicherheit.

 

Der Start ist unkompliziert und beginnt immer mit einer Erstberatung.

  1. Beratungstermin buchen: Nutzen Sie unser Online-Tool, um eine Video-Beratung zu einem für Sie passenden Zeitpunkt zu buchen. Darin besprechen wir Ihre individuelle Situation, Ihre Ziele und skizzieren die beste Visum-Strategie.

  2. Sie erhalten einen Fahrplan: Nach der Beratung erhalten Sie eine Zusammenfassung unseres Gesprächs und eine klare, personalisierte Checkliste aller benötigten Dokumente. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob Sie unser vollumfängliches Antragspaket buchen möchten.

Die Bearbeitungszeiten variieren stark je nach deutscher Auslandsvertretung und lokaler Ausländerbehörde und können von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Die häufigste Ursache für Verzögerungen sind formale Fehler oder unvollständige Anträge. Unser Ziel ist es, dies durch einen von Anfang an perfekten Antrag zu vermeiden. Für dringende Fälle können wir zudem das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) nutzen, um die Bearbeitungszeit erheblich zu verkürzen.

Über die Kanzlei
ALDAG LEGAL bietet umfassende Beratung im Aufenthaltsrecht, Internationalen Privatrecht und Global Mobility. Die Kanzlei begleitet Mandanten durch Visumverfahren und vertritt in privatrechtlichen Angelegenheiten mit und ohne Auslandsbezug.
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