Willkommen.
Meine Kanzlei berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen internationaler Mobilität und grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen – mit Schwerpunkt auf deutschem Aufenthalts- und Privatrecht.

Arbeitsmigration. Informationsrechte. Grenzüberschreitende Sachverhalte.

Ihr Ansprechpartner für Zugangsrechte & Internationales.

KANZLEI FÜR ZUGANG & MOBILITÄT

Arbeitsmigration l Informationsrechte l Grenzüberschreitende Sachverhalte.

Ihr Ansprechpartner für Zugangsrechte & Internationales.

Meine Kanzlei befasst sich mit Fragen des rechtlichen Zugangs in internationalen Kontexten. Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten im Arbeitsmigrationsrecht, im Informationszugangsrecht sowie im internationalen Privatrecht, insbesondere dort, wo rechtliche oder institutionelle Hürden den Zugang zu Aufenthalt, Arbeit, Informationen oder Verfahren einschränken.

Ole Aldag ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf internationalen und institutionellen Rechtsfragen.

Er studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Bielefeld und erwarb einen Master of Laws (LL.M.) im Internationalen Privatrecht an der University of Aberdeen (Schottland). Während seines Referendariats war er unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie im Rechtsberatungsarm einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Berufliche Stationen als Unternehmensjurist in einem Fortune-500-Unternehmen, als Berater mit ESG-Bezug sowie als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe für Erwerbsmigration einer internationalen Kanzlei haben seinen Blick auf rechtliche Entscheidungsprozesse in internationalen und grenzüberschreitenden Kontexten geprägt.

Diese Erfahrungen bestimmen seine heutige anwaltliche Arbeitsweise: sachlich, strukturiert und auf rechtliche Durchsetzbarkeit ausgerichtet, insbesondere in Konstellationen mit komplexen Zuständigkeiten, Verfahren oder Informationslagen.

Ole Aldag ist in internationale Anwaltsnetzwerke eingebunden und arbeitet mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland zusammen, um Mandate mit Auslandsbezug koordiniert zu begleiten.

Bild von ARBEITSMIGRATIONSRECHT
ARBEITSMIGRATIONSRECHT

Aufenthalt & Staatsbürgerschaft

Im Bereich des ARBEITSMIGRATIONSRECHTS berate ich Privatpersonen und Unternehmen bei Geschäftsreisen, Visaverfahren sowie langfristigen Aufenthaltstiteln für Arbeit, Ausbildung und familiäre Zwecke bis hin zum Erwerb der Staatsbürgerschaft. Der Fokus liegt auf Konstellationen, in denen komplexe Zuständigkeiten, formale Anforderungen oder internationale Bezüge den Zugang zu Aufenthalt und Arbeitsmarkt verzögern oder versperren durch behördliche Verfahren und institutionelle Blockaden.

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INTERNATIONALES PRIVATRECHT

Grenzüberschreitende Rechtsfragen

Im Bereich des INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS berate ich Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei grenzüberschreitenden Vertrags- und Vermögensfragen. Der Fokus liegt auf Konstellationen, in denen unterschiedliche Rechtsordnungen, Zuständigkeiten oder kollidierende Rechtswahlfragen die rechtliche Einordnung, Vertragsdurchsetzung oder Haftungszuordnung erschweren und rechtliche Entscheidungen verzögern.

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INFORMATIONS- UND ZUGANGSRECHTE

Beratung und Vertretung von Institutionen

Im Bereich des INFORMATIONSZUGANGSRECHTS berate ich Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Presse sowie andere institutionelle Akteure bei rechtlichen Fragen des Zugangs zu Informationen, Daten und Entscheidungsgrundlagen. Mein Fokus liegt auf Konstellationen, in denen rechtlich relevante Informationen aufgrund institutioneller Zuständigkeiten, fehlender Transparenz oder grenzüberschreitender Strukturen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

KONTAKT

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