Willkommen.
Meine Kanzlei berät Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen in allen Fragen grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen – mit Schwerpunkt auf deutschem Informations-, Aufenthalts-, Staatsbürgerschafts- und internationalem Privatrecht.

Ihr Ansprechpartner für grenzüberschreitende Rechtsfragen.

Rechtssichere Begleitung in internationalen Sachverhalten.

Bild von Ole Aldag, LL.M. (Aberdeen)

Ole Aldag, LL.M. (Aberdeen)

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeit, Erwerbsmigration, internationales Privatrecht und Informationsrechte

Kanzlei für Internationales

Ihr Ansprechpartner für grenzüberschreitende Rechtsfragen.

Rechtssichere Begleitung in internationalen Sachverhalten.

Staatliche Grenzen und rechtliche Systeme entscheiden darüber, ob Sie arbeiten, sich niederlassen, Staatsangehörigkeit erwerben oder Ihre Rechte durchsetzen können. In grenzüberschreitenden Konstellationen entstehen dabei oft rechtliche Brüche, Unsicherheiten und Verzögerungen.

Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten in genau diesen Situationen. Der Fokus liegt auf Arbeitsmigration, Staatsangehörigkeitsrecht und internationalen Sachverhalten, in denen Verfahren strukturiert, rechtlich eingeordnet und gegenüber Behörden oder Gerichten durchgesetzt werden müssen.

Ich übernehme die rechtliche Führung von der ersten belastbaren Einschätzung bis zur Umsetzung gegenüber den zuständigen Stellen, mit klarem Blick auf Risiken, Optionen und das realistisch erreichbare Ergebnis.

Als Rechtsanwalt befasse ich mich schwerpunktmäßig mit internationalen und institutionellen Rechtsfragen.

Ich habe Rechtswissenschaften in Würzburg und Bielefeld studiert und einen Master of Laws (LL.M.) im Internationalen Privatrecht an der University of Aberdeen (Schottland) erworben. Während meines Referendariats war ich unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie im Rechtsberatungsarm einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Berufliche Stationen als Unternehmensjurist in einem Fortune-500-Unternehmen, als Berater mit ESG-Bezug sowie als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe für Erwerbsmigration einer internationalen Kanzlei haben meinen Blick auf rechtliche Entscheidungsprozesse in internationalen und grenzüberschreitenden Kontexten geprägt.

Diese Erfahrungen bestimmen meine heutige anwaltliche Arbeitsweise: sachlich, strukturiert und auf rechtliche Durchsetzbarkeit ausgerichtet, insbesondere in Konstellationen mit komplexen Zuständigkeiten, Verfahren oder Informationslagen.

Ich bin in internationale Anwaltsnetzwerke eingebunden und arbeite mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland zusammen, um Mandate mit Auslandsbezug koordiniert zu begleiten.

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Ole Aldag, LL.M. (Aberdeen)

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeit, Erwerbsmigration, internationales Privatrecht und Informationsrechte

Bild von ARBEITSMIGRATIONSRECHT
ARBEITSMIGRATIONSRECHT

Fachkräfteeinwanderung & Geschäftsreisen

Ich berate Unternehmen, HR-Abteilungen und internationale Fachkräfte im deutschen Erwerbsmigrationsrecht – von Geschäftseinsätzen bis zu qualifikationsbezogenen Aufenthaltstiteln. Im Fokus stehen die präzise Einordnung der Rechtsgrundlage, die strukturierte Antragstellung und die koordinierte Kommunikation mit Behörden und Auslandsvertretungen. Ziel ist eine rechtssichere und planbare Beschäftigung in Deutschland mit klarer Verfahrens- und Vorgehensstrategie.

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STAATSBÜRGERSCHAFT

Einbürgerung & Statusfeststellung

Ich berate Privatpersonen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren – von Einbürgerungen über Erwerb durch Abstammung bis zur Klärung von Verlust- und Mehrstaatsangehörigkeitsfragen. Die Beratung umfasst die rechtliche Einordnung der individuellen Lebens- und Familienkonstellation sowie die strategische Vorbereitung gegenüber den zuständigen Behörden. Ziel ist eine belastbare Einschätzung und strukturierte Vertretung im Verfahren.

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INTERNATIONALES PRIVATRECHT

Grenzüberschreitende Rechtsfragen

Ich berate zu grenzüberschreitenden Rechtsfragen mit Bezug zum internationalen Vertrags-, Familien- und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die rechtssichere Einordnung komplexer Sachverhalte bei mehreren beteiligten Rechtsordnungen – von Zuständigkeit und Rechtswahl bis zur Durchsetzung von Ansprüchen. Je nach Konstellation arbeite ich mit internationalen Anwaltsnetzwerken zusammen.

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INFORMATIONS- UND ZUGANGSRECHTE

Beratung und Vertretung von Institutionen

Ich berate Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Medien sowie institutionelle Akteure zu Fragen des Zugangs zu Informationen, Daten und behördlichen Entscheidungsgrundlagen. Der Fokus liegt auf Fällen, in denen Informationen aus rechtlichen, institutionellen oder strukturellen Gründen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Ziel ist es, Transparenz herzustellen und belastbare rechtliche Zugangswege durchzusetzen.

KONTAKT

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre Situation unverbindlich schildern? Ich melde mich persönlich mit einer Ersteinschätzung – meist innerhalb von 24 Stunden.

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