Willkommen.
Meine Kanzlei berät Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen in allen Fragen grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen – mit Schwerpunkt auf deutschem Informations-, Aufenthalts-, Staatsbürgerschafts- und internationalem Privatrecht.

Arbeitsmigration. Informationsrechte. Grenzüberschreitende Sachverhalte.

Ihr Ansprechpartner für Zugangsrechte & Internationales.

Internationales Privatrecht · Staatsangehörigkeit & Arbeitsmigration · Informationsrechte

Rechtliche Klarheit über staatliche Grenzen hinweg.

Anwaltliche Vertretung in internationalen Sachverhalten und Informationsrechten.

Staatliche Grenzen bestimmen Zugang – zu Informationen, zum Arbeitsmarkt, zu Staatsangehörigkeit oder zur Rechtsdurchsetzung im Ausland. Wenn solche Grenzen rechtlich zu klären oder zu überwinden sind, braucht es präzise juristische Führung und belastbare Entscheidungen.

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in komplexen nationalen und internationalen Verfahren und übernehme die rechtliche Verantwortung von der sorgfältigen Einordnung bis zur verbindlichen Durchsetzung gegenüber Behörden, Gerichten und ausländischen Vertragspartnern.

Ole Aldag ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf internationalen und institutionellen Rechtsfragen.

Er studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Bielefeld und erwarb einen Master of Laws (LL.M.) im Internationalen Privatrecht an der University of Aberdeen (Schottland). Während seines Referendariats war er unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie im Rechtsberatungsarm einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Berufliche Stationen als Unternehmensjurist in einem Fortune-500-Unternehmen, als Berater mit ESG-Bezug sowie als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe für Erwerbsmigration einer internationalen Kanzlei haben seinen Blick auf rechtliche Entscheidungsprozesse in internationalen und grenzüberschreitenden Kontexten geprägt.

Diese Erfahrungen bestimmen seine heutige anwaltliche Arbeitsweise: sachlich, strukturiert und auf rechtliche Durchsetzbarkeit ausgerichtet, insbesondere in Konstellationen mit komplexen Zuständigkeiten, Verfahren oder Informationslagen.

Ole Aldag ist in internationale Anwaltsnetzwerke eingebunden und arbeitet mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland zusammen, um Mandate mit Auslandsbezug koordiniert zu begleiten.

Bild von Ole Aldag, LL.M. (Aberdeen)
Ole Aldag, LL.M. (Aberdeen)

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeit, Arbeitsmigration, internationales Privatrecht und Informationsrechte

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INTERNATIONALES PRIVATRECHT

Grenzüberschreitende Rechtsfragen

Ich berate zu grenzüberschreitenden Rechtsfragen mit Bezug zum internationalen Vertrags-, Familien- und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die rechtssichere Einordnung komplexer Sachverhalte bei mehreren beteiligten Rechtsordnungen – von Zuständigkeit und Rechtswahl bis zur Durchsetzung von Ansprüchen. Je nach Konstellation arbeite ich mit internationalen Anwaltsnetzwerken zusammen.

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INFORMATIONS- UND ZUGANGSRECHTE

Beratung und Vertretung von Institutionen

Ich berate Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Medien sowie institutionelle Akteure zu Fragen des Zugangs zu Informationen, Daten und behördlichen Entscheidungsgrundlagen. Der Fokus liegt auf Fällen, in denen Informationen aus rechtlichen, institutionellen oder strukturellen Gründen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Ziel ist es, Transparenz herzustellen und belastbare rechtliche Zugangswege durchzusetzen.

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ARBEITSMIGRATIONSRECHT

Fachkräfteeinwanderung & Geschäftsreisen

Ich berate Unternehmen, HR-Abteilungen und internationale Fachkräfte im deutschen Erwerbsmigrationsrecht – von Geschäftseinsätzen bis zu qualifikationsbezogenen Aufenthaltstiteln. Im Fokus stehen die präzise Einordnung der Rechtsgrundlage, die strukturierte Antragstellung und die koordinierte Kommunikation mit Behörden und Auslandsvertretungen. Ziel ist eine rechtssichere und planbare Beschäftigung in Deutschland mit klarer Verfahrens- und Vorgehensstrategie.

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STAATSBÜRGERSCHAFT

Einbürgerung

Ich berate Privatpersonen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren – von Einbürgerungen über Erwerb durch Abstammung bis zur Klärung von Verlust- und Mehrstaatsangehörigkeitsfragen. Die Beratung umfasst die rechtliche Einordnung der individuellen Lebens- und Familienkonstellation sowie die strategische Vorbereitung gegenüber den zuständigen Behörden. Ziel ist eine belastbare Einschätzung und strukturierte Vertretung im Verfahren.

KONTAKT

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre Situation unverbindlich schildern? Ich melde mich persönlich mit einer Ersteinschätzung – meist innerhalb von 24 Stunden.

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